Rahmenbedingungen

Diagnostik und Kostenzuschuss von einer Gesundheitskasse

Um einen Teil der Kosten von ihrer Gesundheitskasse zurück erstattet zu bekommen, ist ab der 11. Sitzung eine Bewilligung von der Gesundheitskasse notwendig. Hierfür muss eine Diagnose nach ICD-10 oder ICD-11 vergeben werden. Mir ist es hierbei wichtig zu betonen, dass die Zuordnung zu einer Störungsgruppe niemals den ganzen Menschen betrifft, der viel größer und umfassender ist als eine Diagnose. Ein diagnostisches Cluster dient zur Orientierung und zur Beschreibung der Symptome zum Zeitpunkt des ersten Treffen dient. Dies kann zu einer Entlastung führen, aber manchmal auch verunsichern. Wichtig ist hierbei zu verstehen, dass diese Art der Diagnostik eher oberflächlich ist und beispielsweise nichts über die Entstehung des subjektiven Leids aussagt. Wirkliches Verständnis über sich selbst ist ein viel tieferer Prozess, der Zeit braucht und emotionale und kognitive Erkenntnisse miteinander verbindet. In einem explorativen Innehalten können Sie in einem von mir gehaltenen Raum nicht nur Erkennen, was zu ihren Leid geführt hat, sondern vor allem all die Ressourcen aktivieren, die ihnen helfen, ihren ganz persönlichen Weg der Selbstheilung zu gehen.

DIe Diagnose ist somit nicht das Ende, sondern nur der Anfang auf ihren ganz persönlichen Weg zu einem Lebensgefühl, dass ihnen ganz entspricht.

 

 

 

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Über den unten stehenden Link, können Sie erfahrene, wieviel ihre  private oder öffentliche Gesundheitskasse von ihren Therapiekosten übernimmt.

https://www.psychotherapie.at/patientinnen/ueber-psychotherapie/kosten-einer-psychotherapie